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AGB

AGB’s Allgemeine Geschäftsbedingungen VITA – Bio Lebensmittelhandel e.U.

Für alle unsere Lieferungen – auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen – sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Bestätigungen von Vermittlern oder Vertretern sind nur als vorläufig zu betrachten.

Allgemeines Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Lieferung 1. Die Lieferung erfolgt ab Lager/Firmensitz Wien auf Rechnung des Käufers. Wird die Ware einem Dritten (Paketdienst, Post, Spedition, etc.) zum Transport übergeben, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Ersatzansprüche für beschädigte Ware oder Fehlmeldungen sind gegenüber dem transportierenden Unternehmen zu stellen. Wird die Ware durch Fahrzeuge des Verkäufers geliefert, sind Ersatzansprüche für beschädigte Ware oder Fehlmeldungen dem ausliefernden Fahrer gegenüber sofort geltend zu machen und schriftlich zu fixieren. Die Unterschrift des Bestellers oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf dem Lieferschein oder der Rechnung gelten als Akzept, die Waren unbeschädigt und vollständig erhalten zu haben. 2. Liefermöglichkeit behalten wir uns in jedem Fall vor. Von der Verpflichtung zur Leistung sowie zur Einhaltung einer schriftlich vereinbarenden Lieferfrist befreien uns nicht zu vertretende Ursachen, die eine Betriebsstörung zur Folge haben sowie die Unmöglichkeit der Lieferung, falls der Vorlieferant nicht liefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten. 3. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die eingegangene Lieferfrist für die Dauer der Betriebsbehinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt gleich stehen Umstände, die uns oder unserem Vorlieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 4. Wird vor Lieferung nachteiliges über die Verhältnisse des Bestellers – insbesondere hinsichtlich seiner Bonität – bekannt, so sind wir berechtigt, entweder den Gegenwert der Lieferung ganz oder teilweise im Voraus oder sonstige Sicherheiten zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.

Preise 1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise freibleibend „ab Werk“, inklusive Verpackung, für Endkunden inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, für Geschäftskunden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 3. Aufgrund ständiger Schwankungen der Rohstoffpreise und der Wechselkurse etc. sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Mindestbestellmenge /Mindestbestellwert Versandkosten Österreich (Bruttogewicht): bis 5 kg EUR 6,00 bis 15 kg EUR 12,00 bis 28 kg EUR 15,00 bis 33 kg EUR 20,00 Versandkosten Deutschland (Bruttogewicht): bis 5 kg EUR 13,00 bis 15 kg EUR 25,00 bis 28 kg EUR 30,00 bis 33 kg EUR 35,00 Wir beliefern Sie in Österreich und Deutschland PORTOFREI per DPD-Paketdienst ab einem jeweiligen Bestellwert von € 70,00 netto. Versandkosten übrige EU-Länder: 0 - 26 kg (Nettogewicht) EUR 30,00/ Paket

Zahlung 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, vom Besteller ab Verzugseintritt eine Mahngebühr in der Höhe von € 20,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Ab der zweiten Mahnung können wir darüber hinaus zusätzliche € 20,00 Spesen je Mahnung geltend machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 2. Zur Abnahme von Schecks, Wechsel und Akzepten sind wir nicht verpflichtet; in jedem Fall werden diese nur sicherheitshalber entgegengenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Diskontzinsen, Wechselspesen und Kosten gehen stets zu Lasten des Bestellers und sind auf Anforderung sofort netto Kasse zu bezahlen. Wird die Diskontierung eines Wechsels von unserem Geldinstitut abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten. 3. Mit dem Eintritt des Verzuges bei Wechsel- und Scheckprotesten oder bei Eintreten von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, werden alle Forderungen gegen den Käufer unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort fällig und einklagbar. Dieses gilt auch, wenn sich noch herein genommene Wechsel und Akzepte im Umlauf befinden. Der Käufer kann die Bezahlung unserer Forderungen nicht von der Rückgabe dieser Papiere abhängig machen; wir stellen ihn jedoch später von der Inanspruchnahme aus diesen Papieren frei, soweit uns aus der Geschäftsverbindung keine Zahlung gegen dem Käufer mehr zusteht. 4. Vom Besteller eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann Zinsen und dann auf die ältesten noch unbezahlten Rechnungen angerechnet. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit 1. Wir geben unsere Liefertermine nach bestem Ermessen, diese sind aber nur als annähernd zu betrachten. Der Beginn von uns angegebener Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3.Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 4. Die Einhaltung unsere Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 6. Während des Abnahmeverzugs sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des Vertragspreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweisen.

Mängelgewährleistung 1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen wir voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nicht sichtbare und auf Transportschäden zurückführende Mängel der Ware müssen darüber hinaus schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Beanstandete Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden oder auf Anforderung zurückgesandt werden. Die Erhebung der Mängelrüge befreit nicht von fristgerechter und vollständiger Zahlung. Ggf. erfolgt Gutschrift. 2. Bücher sind von einer Rücknahme ausgenommen. 3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung übernehmen wir die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportund Wegekosten, soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 4. Sind wir zur Mängelbeseitigung (Ersatzlieferung) nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. 6. Vorstehende Haftfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf unserer groben Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten beruht. 7. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht jedenfalls auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns den Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Bestellers gegen uns aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unberührt hiervon bleibt unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. 4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 15 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Gerichtsstand/Erfüllungsort/anzuwendendes Recht/Teilnichtigkeit 1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Zuständig für Klagen ist danach das Bezirksgericht Wien. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unserer Geschäftssitz Erfüllungsort. 3. Auch für Geschäfte mit Auslandskunden gilt ausschließlich das Innerösterreichische Recht der Bundesrepublik Österreich. 4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Informationsmaterial Die Informationen zu unseren Produkten basieren auf verschiedenen Veröffentlichungen. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Haftung. Ferner sollte diese Information nicht zur Behandlung von Erkrankungen genutzt werden. Falls Sie Medikamente einnehmen oder in ärztlicher Behandlung sind, sollten Sie vor der Einnahme jeglicher Nahrungsergänzungsmittel Ihren Arzt zu Rate ziehen.

Datenschutz Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Verkäufer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Verkäufer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen 1. Anwendbares Recht Es gilt österreisches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 2 Verbraucherrecht Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. 3 Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch

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